Pulinenpflege Winnenden  

Leistungsbeschreibung Heimsonderschule

Abteilung

Berufsschulstufe

für mehrfachbehinderte
hör- und sprachbehinderte Jugendliche
(Bildungsgang G)

Inhaltsverzeichnis

1 Träger

2 Heimsonderschule_ 3

2.1 Status 3

2.2 Abteilungen 3

3 Zielgruppe der Berufsschulstufe_ 3

4 Ziele der Berufsschulstufe_ 4

4.1 Allgemein

4.2 Schule

4.3 Internat

5 Leistungen allgemein_ 4

5.1 Schule 4

5.2 Internat 5

5.3 Sozialdienst 5

5.4 Psychologischer Dienst 5

5.5 Gebärdensprach-Dolmetschen 5

5.6 Physiotherapie 5

5.7 Berufsberatung 5

5.8 Medienabteilung 5

6 Methoden / Ressourcen der Berufsschulstufe_ 6

6.1 Personal 6

6.1.1 Schule 6

6.1.2 Internat 6

6.2 Klassen / Gruppen 6

6.2.1 Internat 6

6.2.2 Schule 7

6.3 Zeit 7

6.3.1 Internat 7

6.3.2 Schule

6.4 Unterrichts- und Betreuungsangebote 7

6.4.1 Schule 7

6.4.2 Internat 7

6.5 Methoden 8

6.5.1 Schule 8

6.5.2 Internat

6.6 Räumliche Ausstattung 9

6.6.1 Schule 9

6.6.2 Internat 9

6.6.2.1 Wohngruppen 9

6.6.2.2 Allgemeine Räume 9


1        Träger

Paulinenpflege Winnenden e.V.

Ringstr. 106

71364 Winnenden

Die Paulinenpflege Winnenden ist eine evangelische Einrichtung der Jugend- und Behindertenhilfe. Die Paulinenpflege ist Mitglied des Diakonischen Werkes und des Evang. Schulwerks in Württemberg.

Sie ist Träger eines Berufsbildungswerks und Schulen für hör- und sprachbehinderte Jugendliche, der Behindertenhilfe mit Wohnangeboten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie eines Jugendhilfeverbundes als Jugendhilfeeinrichtung mit angeschlossener Schule für Erziehungshilfe.

2        Heimsonderschule

2.1       Status

Private Heimsonderschule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte gem. § 101 SchG (Schulgesetz Baden-Württemberg).

Schule und Internat bilden eine pädagogische Einheit. Es werden Schüler/innen aufgenommen, bei denen der individuelle Förderbedarf auf Grund der Behinderung eine Intensivförderung erforderlich macht oder keine entsprechende schulische Förderung vor Ort vorhanden ist.

Die Finanzierung erfolgt durch das Kultusministerium und die örtlichen Sozialhilfeträger gem. § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe SGB XII oder § 35a KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

2.2       Abteilungen

3        Zielgruppe der Berufssschulstufe

Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhtem Bedarf an kommunikativer Förderung als:

4        Ziele der Berufsschulstufe

4.1       Allgemein

4.2       Schule

4.3       Internat

Entwicklung und Förderung von:

entsprechend dem individuellen Entwicklungsbedarf zur Erreichung des gewählten Bildungsziels

5        Leistungen allgemein

5.1       Schule

5.2       Internat

5.3       Sozialdienst

5.4       Psychologischer Dienst

5.5       Gebärdensprach-Dolmetschen

5.6       Physiotherapie

5.7       Berufsberatung

5.8       Medienabteilung


6        Methoden / Ressourcen der Berufsschulstufe

6.1       Personal

Für alle Mitarbeiter besteht die Pflicht zur Teilnahme an Grund- und Aufbaukurs DGS (Deutsche Gebärdensprache) und entsprechend weiterführenden und/oder Auffrischungskursen. Ebenso werden mit allen Mitarbeitern Personalentwicklungsgespräche durchgeführt sowie interne und externe Fort- und Weiterbildungsangebote bereit gestellt.

Diakonische Helferinnen (FSJ) und Zivildienstleistende unterstützen die Mitarbeiter.

Alle Mitarbeiter fühlen sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet und dem entsprechenden Wertesystem.

6.1.1        Schule

Lehrkräfte in der Berufsschulstufe sind:

Alle Lehrkräfte verfügen über die zum Unterricht mit hör- und sprachbehinderten Schülern notwendigen Kommunikationsformen (Gebärden, vereinfachte Sprache).

6.1.2        Internat

Die Mitarbeiter im Internat sind pädagogische Fachkräfte, wie:

6.2       Klassen / Gruppen

6.2.1        Schule

Die Klasseneinteilung (Klassengröße 4-6) erfolgt hauptsächlich nach persönlichem und beruflichem Reifegrad, bzw. nach dem Umfang des individuellen Unterstützungsbedarfs. Weiterhin werden Aspekte des Kommunikationsprofils (Einsatz von Gebärden, vereinfachter Sprache und akustischen oder visuellen Hilfsmitteln) und der körperlichen Belastbarkeit berücksichtigt.

6.2.2        Internat

6.3       Zeit

6.3.1        Internat

6.3.2        Schule

Der Unterrichtsumfang richtet sich nach den Vorgaben des Lehrplans der Schule für Geistig Behinderte und der Schule für Hörgeschädigte (Berufsschulstufe als 3-jähriger Bildungsgang mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 2 Jahre). Die Ferien- und Schulzeiten entsprechen größtenteils denen der öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg.

6.4       Unterrichts- und Betreuungsangebote

6.4.1        Schule

Der zeitliche Schwerpunkt liegt im Fach Arbeitserziehung mit Angeboten der Serienfertigung und der Projektarbeit mit den Materialien Holz, Textil und Papier. Außerdem erfolgt Unterricht in lebenspraktischen Themen (Umgang mit Geld, Mobilität, Lesen, Schreiben, Rechnen etc.) sowie Unterricht im Fach Hauswirtschaft /Selbstversorgung (Wäschepflege, Kochen, Haushaltsführung etc.). Alle Klassen erhalten wöchentlich 2 Einheiten der motorischen Förderung als Schwimm-, Sport- oder Gymnastikunterricht. In Einzelstunden werden zusätzlich nach Bedarf  Fördereinheiten zur Entwicklung der Sprache und Kommunikation angeboten.

6.4.2        Internat

Im Internat werden Jugendliche über Tag und Nacht von pädagogischen Fachkräften betreut.

Hierbei finden diese einen speziellen Lebensraum, in dem auf ihre jeweiligen entwicklungs- und behinderungsbedingten Bedürfnisse professionell eingegangen werden kann, um Selbstvertrauen und ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln. Dies wird durch die Selbsterfahrung in einer Peergroup gefördert. Dabei besteht die Möglichkeit Freunde zu finden und Auseinandersetzungen mit Gleichaltrigen zu führen.

Im Besonderen wird ein vielschichtiges Übungsfeld zur Kommunikation geboten.

Das Internat ist ein Trainingsbereich für lebenspraktische Fähigkeiten. Indem die Wohngruppe ihr Zusammenleben selbst organisiert, üben und vertiefen die Jugendlichen in echten Alltagssituationen des Internats Aufgaben der Haushaltsführung und der Gestaltung der Wohnwelt und ihrer Freizeit.

Die Jugendlichen werden beim Erschließen der sie umgebenden Welt unterstützt, indem sie z.B. an den Besuch kultureller Veranstaltungen, den Umgang mit Behörden und Institutionen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel herangeführt werden.

Die Eltern werden bei der Erziehung und Betreuung ihres Kindes durch das Internat entlastet, begleitet und beraten und erhalten dadurch neue Freiräume und Handlungsmöglichkeiten.

Bei Bedarf und auf ärztliche Verordnung hin kann im Hause auch Physiotherapie durchgeführt werden.

6.5       Methoden

6.5.1        Schule

Unter Berücksichtigung der Zielgruppe Jugendliche mit erhöhtem Bedarf an kommunikativer und kognitiver Förderung beinhalten alle Unterrichtsangebote sprachtherapeutische Anteile (therapieimmanenter Unterricht). Zusätzlich werden sonderpädagogische Einzelförderstunden nach Bedarf erteilt.

In den Fächern Arbeitserziehung und Hauswirtschaft/Selbstversorgung werden ausschließlich professionelles Arbeitsgeräte eingesetzt und realistische, marktgerechte Arbeitsprojekte ausgewählt (Serienfertigung von Spiel- und Obstkisten, Holzspielzeug und Kindermöbeln; Heißmangelservice und Knopfreparaturen mit Außenaufträgen; Verkauf oder Eigennutzung sämtlicher Produkte).

Für den lebenspraktischen Unterricht gelten des Weiteren folgende methodisch-didaktischen Prinzipien:

·         Angebote in Kunst, Spiel und Theater als Darstellungsform

Für alle Schüler/innen erfolgt eine ausführliche Förderplanung in Kooperation mit den Mitarbeiter/innen der Wohngruppen und der AfA (Berufsberatung der Arbeitsämter). Außerdem erfolgt die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Betriebspraktika nach Wahl und Absprache.

6.5.2        Internat

6.6       Räumliche Ausstattung

6.6.1        Schule

6.6.2        Internat

6.6.2.1       Wohngruppen

6.6.2.2       Allgemeine Räume

Qualitätsmanagement

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