Nachbetreuung

Ein beruflicher Rehabilitationsprozeß ist erst dann wirklich abgeschlossen, wenn der behinderte junge Mensch erfolgreich und dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert ist. Dieses zu unterstützen ist die Aufgabe der Nachbetreuung.

In der Endphase und bis zu ½  Jahr nach ihrer Ausbildung können daher die jungen Menschen die Nachbetreuung in Anspruch nehmen.

Dabei ist der Nachbetreuer behilflich bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen, vermittelt dabei u.U. zuvor geeignete Praktikas. Er entwickelt zusammen mit den jungen Menschen ansprechende Bewerbungsunterlagen und begleitet sie ggf. zum Vorstellungsgespräch. Wichtiger Bestandteil ist Beratung von Arbeitgebern im Umgang mit der jeweils vorliegenden Behinderung und den besonderen Bedürfnissen des jungen Menschen. Dabei zeigt er Lösungsmöglichkeiten auf, die die Bedürfnisse beider Seiten in Einklang zu bringen versucht. Last but not least berät die Nachbetreuung der Paulinenpflege über die verschiedenen finanziellen Förderungsmöglichkeiten.

Damit ist die Nachbetreuung aber nicht beendet, im Gegenteil, durch den regelmäßigen Kontakt zum Arbeitgeber und dem jungen Menschen sollen Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden und nach Lösungen geschaut werden, bevor es zu einer krisenhaften Entwicklung kommt. Leider kommt es dennoch vereinzelt zu Krisen, auch dann kann der Nachbetreuer zusammen mit den Parteien nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

In allen diesen Punkten arbeitet der Nachbetreuer eng mit den jeweiligen Fachkräften des Arbeitsamtes zusammen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Matthias Dettenberg, Sozialdienst
Tel. 07195 / 695-2224

Sekretariat:
Tel. 07195/695-2221
Fax 07195/695-2232
e-mail:  matthias.dettenberg@paulinenpflege.de