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Ein beruflicher Rehabilitationsprozeß ist erst
dann wirklich abgeschlossen, wenn der behinderte junge Mensch erfolgreich
und dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert ist. Dieses zu unterstützen
ist die Aufgabe der Nachbetreuung.
In
der Endphase und bis zu ½ Jahr nach ihrer Ausbildung können
daher die jungen Menschen die Nachbetreuung in Anspruch nehmen.
Dabei ist der Nachbetreuer behilflich bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen,
vermittelt dabei u.U. zuvor geeignete Praktikas. Er entwickelt zusammen
mit den jungen Menschen ansprechende Bewerbungsunterlagen und begleitet
sie ggf. zum Vorstellungsgespräch. Wichtiger Bestandteil ist Beratung
von Arbeitgebern im Umgang mit der jeweils vorliegenden Behinderung und
den besonderen Bedürfnissen des jungen Menschen. Dabei zeigt er Lösungsmöglichkeiten
auf, die die Bedürfnisse beider Seiten in Einklang zu bringen versucht.
Last but not least berät die Nachbetreuung der Paulinenpflege über
die verschiedenen finanziellen Förderungsmöglichkeiten.
Damit ist die Nachbetreuung aber nicht beendet, im Gegenteil, durch den
regelmäßigen Kontakt zum Arbeitgeber und dem jungen Menschen
sollen Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden und nach Lösungen
geschaut werden, bevor es zu einer krisenhaften Entwicklung kommt. Leider
kommt es dennoch vereinzelt zu Krisen, auch dann kann der Nachbetreuer
zusammen mit den Parteien nach Lösungsmöglichkeiten suchen.
In allen diesen Punkten arbeitet der Nachbetreuer eng
mit den jeweiligen Fachkräften des Arbeitsamtes zusammen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Matthias
Dettenberg, Sozialdienst
Tel. 07195 / 695-2224
Sekretariat:
Tel. 07195/695-2221
Fax 07195/695-2232
e-mail: matthias.dettenberg@paulinenpflege.de
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