| Der Gesetzgeber
hat für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten eingerichtet:
Geldleistungen:
- Trainingsmaßnahme:
Sie dauert in der Regel 2-4 Wochen. Diese Maßnahme ist für
Sie als Arbeitgeber kostenfrei. Der schwerbehinderte Arbeitssuchende
erhält Arbeitslosengeld.
- Probebeschäftigung:
Diese dauert 3 Monate. Sie bezahlen den Lohn aus und stellen diesen
dem Arbeitsamt anschließend in Rechnung.
- Eingliederungszuschuss:
Die Förderung kann bis zu 3 Jahre dauern. Die Fördersätze
sind im ersten Jahr maximal 70 Prozent Bruttolohnkostenzuschuss. Pro
Jahr sinkt die Förderhöhe um 10 Prozent.
(Auch wenn sich erst viel später, nach vielen Jahren, Minderleistungen
ergeben, sind noch Geldmittel möglich. Dann aber von der Hauptfürsorgestelle)
- Behindertengerechte
Arbeitsplatzausstattung
- Darlehen
/ Zuschüsse bei Neuschaffung eines Arbeitsplatzes für einen
schwerbehinderten Menschen.
- Bei besonders
betroffenen Schwerbehinderten kann eine Mehrfachanrechnung erfolgen.
D.h. für den eingestellten behinderten Mensch können 2 Pflichtplätze
angerechnet werden.
Alle Leistungen
müssen vor der Einstellung / Unterzeichnung des Arbeitsvertrages
beantragt werden. Wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Arbeitsamt.
Dienstleistungen:
- In der
Eingliederungsphase stehen Ihnen die Integrationsfachdienste in Ihrer
Nähe zur Verfügung. Für die Einarbeitung können
zusätzlich Arbeitassistenzen (z.B. Gebärdensprachdolmetscher
bei Gehörlosen) eingesetzt werden.
- Bei
Problemen am Arbeitsplatz stehen Ihnen Fachberater von den "Berufsbegleitenden
Diensten" zur Verfügung. Für die Weiterqualifizierung
können zusätzlich Arbeitsassistenzen (z.B. Gebärdensprachdolmetscher
bei Gehörlosen) eingesetzt werden.
Die Dienstleistungen
der Integrationsfachdienste und des Berufsbegleitenden Dienstes sind
kostenfrei. Die Anschriften der Dienste erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt.
Assistenzdienstleistungen müssen zuvor beantragt und genehmigt sein. Die genannten Dienste
können Sie beraten.
Was ist noch
zu beachten?
- Schwerbehinderte
haben Anspruch auf 5 Tage Mehrurlaub.
- Schwerbehinderte
sind auf deren Wunsch von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist
aber nicht das Gleiche wie Überstunden.
- Vor der
Kündigung bedarf es der Zustimmung durch die Hauptfürsorgestelle.
Dies dient dazu, dass die Hauptfürsorgestelle prüfen kann,
ob sie durch Sach-, Geld- und Dienstleistungen das Arbeitsverhältnis
retten kann. Die Anschrift und den Ansprechpartner erhalten Sie auf
Ihrem Arbeitsamt und beim Integrationsfachdienst / Berufsbegleitenden
Dienst.
Übrigens:
Die angebliche Unkündbarkeit von Schwerbehinderten ist eine Mär.
In 80 Prozent aller Kündigungsersuchen erteilt die Hauptfürsorgestelle
die Zustimmung.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Integrationsberater gerne zur
Verfügung:
Herr Matthias
Dettenberg
Telefon: 07195/695-2224
Fax: 07195/695-2232
Mobil: 0170-5203892
E-Mail: matthias.dettenberg@paulinenpflege.de
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