Was bedeutet "Sonderpädagogischer Dienst"?

"Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderung ist Aufgabe in allen Schularten" (K.u.U. 09/2008, S. 149ff)

Die KooperationslehrerInnen des Sonderpädagogischen Dienstes begleiten und unterstützen die Jugendlichen und die beruflichen Schulen in allen Belangen während der gesamten schulischen Ausbildung. Jugendliche, berufliche Schulen und Eltern können die KooperationslehrerInnen einfach (formlos) beauftragen. Das ist über eMail, SMS, Telefon oder unser Anfrageformular möglich.

Unser Angebot für die Auszubildenden / SchülerInnen

  • Ansprechperson bei allen Fragen und Problemen zur schulischen Ausbildung
  • Unterstützung bei Gesprächen mit den LehrerInnen
  • Abklärung weiterer Hilfen, z.B. Technische Hilfsmittel, Nachhilfe, Dolmetschereinsätze

Unser Angebot für die LehrerInnen und Schulen

  • Infos über Hör- bzw. Sprachschädigung und ihre Folgen
  • Unterrichtseinheiten in Schulklassen über Hör- bzw. Sprachschädigung
  • Tipps zur gelingenden Kommunikation und zur speziellen Unterrichtsgestaltung
  • Infos zur Leistungsbewertung, zum Nachteilsausgleich und speziell zum Prüfungsablauf

Die KooperationslehrerInnen arbeiten im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart. Sie arbeiten dabei mit der Landesarbeitsstelle für Kooperation (siehe Download und Links) zusammen. Die Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst ist kostenlos.

 

BIBS: Schulische Kooperation

   

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