| Informationen zum VAB |
Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf - VAB (früher: BVJ) Gehörlose, schwerhörige oder sprachbehinderte Jugendliche, die bei ihrer Schulentlassung noch keine Berufswahl treffen konnten oder die den Anforderungen einer Berufsausbildung noch nicht gewachsen sind, können die einjährige Sonderberufsfachschule zur Vorqualifizierung besuchen. Hier werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die die Grundlage und Voraussetzung für eine künftige Berufsausbildung bilden. Der Unterricht umfasst je zur Hälfte Theorieunterricht und fachpraktische Unterweisung.
Das VAB ist eine Sonderschule mit Werkstattbereich und angeschlossenem Wohnheim. Wir können hör- und sprachgeschädigte Jugendliche aufnehmen, die den Anforderungen und Belastungen einer Berufsausbildung noch nicht gewachsen sind.
Ursachen, weshalb Jugendliche die Förderung des BVJ in Anspruch nehmen, sind oft:
Die Jugendlichen sollen befähigt werden, eine ihren Möglichkeiten entsprechende Berufswahl zu treffen, die ihre Chancen für eine erfolgreiche Integration auf dem freien Arbeitsmarkt erhöhen.
Mit den Schülern werden Kenntnisse und Fähigkeiten erarbeitet, die für die künftige Arbeit im Berufsleben grundlegend wichtig sind. Dazu gehören:
Der Unterricht umfasst je zur Hälfte allgemeinbildende Fächer und fachpraktische Unterweisung in den Berufsfeldern:
Die Einführung in weitere Berufsfelder erfolgt durch Praktika. Es wird ein individuelle Förderkonzept erarbeitet, das die Dauer und Intensität der allgemeinen und begleitenden Maßnahmen wie:
usw. festgelegt. Es werden neun bzw. zehn Klassen gebildet. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Klassen erfolgt nach Leistungsfähigkeit. Dies ermöglicht optimale Lernfortschritte für alle. In regelmäßigen Beratungsgesprächen mit den begleitenden Berufsberatern des Arbeitsamtes werden Rückmeldungen über die aktuelle Entwicklung und Perspektiven zur Berufswahl abgeglichen und bewertet.
Es wird kein Schulgeld erhoben. Die Kosten der Heimunterbringung werden auf Antrag (unter Anrechnung von BAföG-Leistungen) durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen. Eventuell ist ein Eigenbetrag in Höhe der "häuslichen Ersparnisse" zu erbringen.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel aufgrund einer im Eingliederungsvorschlag der Berufsberatung empfohlenen Fördermaßnahme.
Nach Beendigung des VAB´s gibt es mehrere Förderungsmöglichkeiten:
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