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Berufsbeschreibung:
Modeteilnäherinnen führen Vorarbeiten und Fertigungsarbeiten
an Kleidungsstücken durch. Dazu verwenden sie Nähmaschinen und
Nähautomaten. Die Stoffe werden nach Anleitung zugeschnitten, gebügelt
oder fixiert und schließlich zum fertigen Kleidungsstück zusammengenäht.
Für diese Arbeit sind Kenntnisse über die Materialien, Maschinen,
Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung notwendig.
Anforderungen:
- körperlich
belastbar und über manuelles Geschick verfügen
- seh-
und farbtüchtig sein
- ein gutes
Vorstellungsvermögen über die fertigen Produkte haben
- Ausdauer
und exaktes Arbeiten.
Ausbildungsinhalte:
- Unfallverhütung
und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten ist
- Bedienen
der Nähmaschinen und Nähautomaten
- Pflegen
und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
- Kenntnisse
der Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten
von Stoffen, Zutaten
und Maschinen
- Eingangskontrolle
und Lagerhaltung von Stoffen und Zubehör
- Zuschneiden
von Werk- und Hilfsstoffen
Bei der Modeteilnäherin
handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, welcher die Art und Schwere
der Behinderung berücksichtigt (§ 48 BBiG).
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung zum/r Modeteilnäher/in dauert 2 Jahre.
Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, nach einer weiteren
einjährigen Ausbildung den Beruf des/r Modenäher/in zu erreichen.
Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme im Beruf Modenäher/in ist
eine mit gutem Erfolg abgelegte Prüfung zum/r Modeteilnäher/in
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