Modeteilenäher/in


Berufsbeschreibung:

Modeteilnäherinnen führen Vorarbeiten und Fertigungsarbeiten an Kleidungsstücken durch. Dazu verwenden sie Nähmaschinen und Nähautomaten. Die Stoffe werden nach Anleitung zugeschnitten, gebügelt oder fixiert und schließlich zum fertigen Kleidungsstück zusammengenäht.

Für diese Arbeit sind Kenntnisse über die Materialien, Maschinen, Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung notwendig.

Anforderungen:

  • körperlich belastbar und über manuelles Geschick verfügen
  • seh- und farbtüchtig sein
  • ein gutes Vorstellungsvermögen über die fertigen Produkte haben
  • Ausdauer und exaktes Arbeiten.

Ausbildungsinhalte:

  1. Unfallverhütung und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten ist
  2. Bedienen der Nähmaschinen und Nähautomaten
  3. Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
  4. Kenntnisse der Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten von Stoffen, Zutaten
    und Maschinen
  5. Eingangskontrolle und Lagerhaltung von Stoffen und Zubehör
  6. Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen

Bei der Modeteilnäherin handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, welcher die Art und Schwere der Behinderung berücksichtigt (§ 48 BBiG).

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung zum/r Modeteilnäher/in dauert 2 Jahre.
Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, nach einer weiteren einjährigen Ausbildung den Beruf des/r Modenäher/in zu erreichen. Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme im Beruf Modenäher/in ist eine mit gutem Erfolg abgelegte Prüfung zum/r Modeteilnäher/in

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