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Berufsbeschreibung:
Hauswirtschaftlerinnen
und Hauswirtschaftshelfer/innen sind in Haushalten, Kinderheimen, Jugendwohnheimen,
Heimen für Berufstätige, Alten- und Erholungsheimen sowie Sanatorien
und Krankenhäusern tätig. Sie erledigen alle hauswirtschaftlichen
Arbeiten zu Zubereiten von Speisen und Getränken, Instandhalten und
Pflegen der Kleidung, Reinigen der Räume.
Dabei verwenden sie auch moderne Geräte und Maschinen. Pflege der
Einrichtung, Instandhaltung von Wäsche und Kleidung, Einkauf von
Lebensmitteln und Zubereitung von Nahrung gehören zu ihren Aufgaben.
Anforderungen:
- die Auszubildenden
müssen körperlich belastbar sein und dürfen nicht unter
Hautallergien leiden
- die Bereitschaft,
Dienstleistungen für andere auszuführen, muss vorhanden sein
- der Beruf
setzt Selbstständigkeit und Kreativität sowie manuelles Geschick
voraus
- gute
Umgangsformen und Teamfähigkeit
- die Bereitschaft
zu flexiblen Arbeitszeiten (z. B. Schichtdienst)
- sauberes
und gepflegtes Aussehen
Ausbildungsinhalte:
- Rechte
und Pflichten von Auszubildenden und Arbeitgeber
- Vermeidung
von Unfällen und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten
ist.
- eigenständige
Planung bei der Arbeit
- Umgang
und Pflege von Geräten und Maschinen
- Gestaltung
von Räumen für besondere Anlässe
- Führen
eines Haushaltsbuches
- Wäsche-
und Raumpflege
- Kochen
und Backen
Bei der Hauswirtschaftshelferin
handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, welcher die Art und die Schwere
der Behinderung berücksichtigt (§ 48 BBiG).
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre |