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Berufsbeschreibung:
Gärtner und Gartenbaufachwerker Fachrichtung Garten-
und Landschaftsbau gestalten und pflegen Gärten, Dach- und Terrassengärten,
öffentliche Grünanlagen sowie Spiel- und Sportanlagen. Sie säen
Rasenflächen ein, pflanzen Bäume, Sträucher und Stauden,
pflastern aber auch Wege und Plätze. Sie begrünen Fassaden und
legen Feucht- und andere Biotope an.
Sie arbeiten sowohl mit Handgeräten als auch mit Spezial- und Baumaschinen.
Gärtner Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau kennen die wichtigsten
Garten- und Parkpflanzen. Sie beraten ihre Kunden bei der Auswahl der
Pflanzen und der Anlagegestaltung.
Anforderungen:
- die Auszubildenden
müssen körperlich belastbar sein und über handwerkliches
Geschick verfügen
- die Bereitschaft
zu körperlichen Arbeit, Arbeit unter allen Witterungsbedingungen
sowie Bereitschaft zur flexibler Arbeitszeit muss vorhanden sein.
- keine
Allergien gehen Pollen, Gräser und Pflanzenschutzmittel
- Freude
an der Natur
Ausbildungsinhalte:
- Unfallverhütung
und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten ist
- welche
Vorbereitungsarbeiten es gibt und wie sie durchgeführt werden
(z.B. Herrichten des
Arbeitsplatzes, Vermessung, Rodung von Gehölzen)
- wie der
Boden mit Handgeräten und Maschinen bearbeitet wird.
- Vermehrung
und Verwendung von Pflanzen und Lagerung von Gehölzen
- Bodenbearbeitung,
Bodenverbesserung, Entwässerung
- Begrünung
von Dächern und Anlegen von Teichen
- Herstellen
von Wege- und Platzbefestigungen aus Beton- und Naturstein
- Handhabung,
Bedienung und Wartung von Werkzeugen und Maschinen
Beim Garenbaufachwerker
handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, der die Art und Schwere
der Behinderung berücksichtigt. (§ 48 BBiG)
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
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