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Berufsbeschreibung:
Feinwerkmechaniker und Fachwerker für Feinwerktechnik
fertigen durch manuelles und maschinelles Bearbeiten Werkstücke aus
Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen. Diese Teile montieren
sie zu Maschinen, Systemen oder Baueinheiten der unterschiedlichsten Verwendung
zusammen.
Dabei müssen sie die Produkte prüfen, funktionsgerecht einstellen
und zusammenpassen. Die Wartung, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme
von Maschinen und Anlagen gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Feinwerkmechaniker und Fachwerker für Feinwerktechnik installieren
auch mechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungen
und Regelungen an Maschinen und Systemen. Sie erstellen und testen Programme
an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen und korrigieren Fehler in Programmen.
Anforderungen:
- der Auszubildende
muss körperlich belastbar sein, über ein manuelles Geschick
und gute Sehkraft verfügen
- keine
Allergien gegen Schmierstoffe und Öle haben
- gutes
Vorstellungsvermögen und technisches Verständnis
- Ausdauer
bei Bearbeitung von komplexen Aufgaben
- Exaktes
Arbeiten und Ordnungssinn
Ausbildungsinhalte:
- Unfallverhütung
und was beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten ist
- Kennen
lernen der verschiedenen Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Unterscheidung
und Handhabung
- das Lesen
von Zeichnungen und deren Anwendung
- wie Pneumatik-
und Hydraulikanlagen geprüft, eingestellt und in Betrieb genommen
werden
- das manuelle
und maschinelle Spanen (z. B. feilen, sägen, bohren, drehen) und
das dazugehörige
Werkzeug.
- die Ermittlung
und Einstellung von Maschinenwerten für maschinelles Spanen
- Überwachen
von Maschinen und Systemen sowie die Fehler- und Störbeseitigung
- CNC-Ausbilung
(Feinwerkmechaniker)
Beim Fachwerker
für Feinwerktechnik handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, welcher
die Art und Schwere der Behinderung berücksichtigt (§ 42b HWO).
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit zum Feinwerkmechaniker Fachrichtung Konstruktionstechnik
beträgt 3,5 Jahre. Die Ausbildungszeit zum Fachwerker für Feinwerktechnik
beträgt 3 Jahre.
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